Leistung 05
Barrierefreiheit
Viele Menschen nutzen das Web anders, als man auf den ersten Blick denkt. Sie navigieren per Tastatur, lassen sich Seiten vorlesen, vergrößern die Schrift oder sehen Farben anders. Wir bauen Websites, die für alle funktionieren, und denken Barrierefreiheit vom ersten Entwurf an mit.
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Was du bekommst
- Eine Website, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Stufe AA orientiert
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- Saubere Struktur für Screenreader mit Überschriften, Landmarken und beschrifteten Formularen
- Ausreichende Farbkontraste und gut lesbare Schriftgrößen
- Berücksichtigung von Nutzereinstellungen, etwa für reduzierte Bewegung
- Hilfe bei der Erklärung zur Barrierefreiheit für deine Website
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Wie wir arbeiten
Barrierefreiheit beginnt im Design. Schon im Entwurf prüfen wir Kontraste, Schriftgrößen und eine klare Reihenfolge der Inhalte. In der Entwicklung verwenden wir semantisches HTML und bauen jede Komponente so, dass sie ohne Maus funktioniert.
Wir testen mit automatischen Prüfwerkzeugen und von Hand, etwa mit der Tastatur und einem Screenreader. Automatische Tests finden nur einen Teil der möglichen Probleme. Deshalb gehört die manuelle Prüfung immer dazu.
Auch bestehende Websites können wir prüfen. Für eine Arztpraxis haben wir 2025 einen Barrierefreiheits-Durchgang durch die gesamte Website gemacht.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Für Websites ist vor allem relevant, dass das Gesetz Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr erfasst. Darunter fallen zum Beispiel Onlineshops und Websites, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge abschließen, etwa Buchungen oder Bestellungen. Weitere Bereiche sind unter anderem Bankdienstleistungen, E-Books und bestimmte Personenbeförderungsdienste.
Einige Punkte, die häufig gefragt werden:
- Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Das sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
- Rein informative Websites ohne Vertragsabschluss fallen in vielen Fällen nicht unter das Gesetz. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil sie mehr Menschen erreicht.
- Als Maßstab gilt in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG verweist.
- Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Bei Verstößen sind Anordnungen und Bußgelder möglich.
Ob und in welchem Umfang das BFSG für dein Unternehmen gilt, hängt vom Einzelfall ab. Wir bauen deine Website technisch so, dass sie die gängigen Anforderungen erfüllt. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir nicht leisten. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder deine Kammer.
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Was das für dich bedeutet
Deine Website erreicht mehr Menschen, darunter ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Klare Strukturen helfen außerdem allen Besuchern und auch Suchmaschinen. Wenn das BFSG für dich gilt, hast du mit einer barrierefrei gebauten Website eine solide technische Grundlage.
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Typische Ergebnisse
Barrierefrei gestaltete und entwickelte Website
Prüfprotokoll mit den Ergebnissen aus automatischen und manuellen Tests
Entwurf für die Erklärung zur Barrierefreiheit
Hinweise, wie du beim Pflegen im CMS barrierefrei bleibst, etwa mit Alternativtexten für Bilder
FAQ
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Das hängt davon ab, was über deine Website angeboten wird und wie groß dein Unternehmen ist. Die Punkte oben geben eine erste Orientierung. Eine verbindliche Antwort kann dir nur eine rechtliche Beratung geben.
Könnt ihr meine bestehende Website prüfen?
Ja. Nach einem kurzen ersten Blick auf deine Website nennen wir dir einen Festpreis für die Prüfung. Wir prüfen deine Website mit automatischen Werkzeugen und von Hand und fassen die Ergebnisse verständlich zusammen. Danach besprechen wir, welche Punkte sich anpassen lassen und ob ein Relaunch sinnvoller ist.
Bleibt meine Website barrierefrei, wenn ich Inhalte selbst ändere?
Die Technik bleibt barrierefrei. Bei den Inhalten kommt es auf dich an, zum Beispiel bei Alternativtexten für Bilder oder einer sinnvollen Reihenfolge von Überschriften. Das zeigen wir dir in der Schulung, und das CMS ist so eingerichtet, dass es dich dabei unterstützt.
Kontakt
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